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Wie beantrage ich die staatliche Förderung für IVF?

Wie beantrage ich die staatliche Förderung für IVF: Zuerst muss die Diagnose und Behandlung der Unfruchtbarkeit in einer vom Gesundheitsministerium bekannt gegebenen „Vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion“ erfolgen, dann hilft die Einrichtung bei der Beantragung und Abrechnung gemäß den Vorschriften. In Taiwan führt die Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums das „Förderprogramm für IVF bei Unfruchtbarkeit“ (aktuelles Programm 3.0) durch – gefördert werden Paare, bei denen ein Ehepartner die taiwanesische Staatsangehörigkeit besitzt und die Ehefrau unter 45 Jahre alt ist und eine Diagnose der Unfruchtbarkeit vorliegt; die Einkommensgrenze wurde aufgehoben, das Programm wurde auf allgemeine unfruchtbare Paare ausgeweitet. Die Förderungsobergrenze richtet sich nach dem Alter der Ehefrau und der Art der Behandlung: Bei erstmaligem Antrag und Ehefrau unter 39 Jahren beträgt die Obergrenze für Eizellentnahme bis Embryotransfer 150.000 NT$, nur Eizellentnahme 100.000 NT$, nur Embryotransfer 50.000 NT$; für den 2. und 3. Antrag derselben Schwangerschaft 100.000, 60.000, 40.000 NT$; für Ehefrauen von 39 bis unter 45 Jahren beim ersten Antrag 130.000 bis 50.000 NT$ (je nach Behandlungsart). Die Anzahl der möglichen Anträge richtet sich nach dem Alter der Ehefrau: unter 40 Jahren maximal 6 Anträge, 40 bis unter 45 Jahren maximal 3 Anträge. Hotline für Beratung zur Förderung der assistierten Reproduktion: 02-2558-0900. Die Fördersysteme in verschiedenen Ländern und Regionen sind unterschiedlich; Leser im Ausland sollten sich an den örtlichen Gesundheitsbehörden orientieren. Dies ist eine neutrale Zusammenstellung; Details wie Beträge, Anzahl der Anträge und Anzahl der transferierten Embryonen richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde.

Spezialseite der Gesundheitsbehörde des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zu「In-vitro-Fertilisation」(Subventionsprogramm für Unfruchtbarkeit und In-vitro-Fertilisation) ↗

Welche Schritte umfasst der vollständige Antragsprozess für die IVF-Förderung?

Die IVF-Förderung erfolgt nach dem Prinzip „Behandlung zuerst, dann Antrag und Abrechnung“ und muss in einer vom Gesundheitsministerium bekannt gegebenen vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion durchgeführt werden. Der allgemeine Ablauf lässt sich in folgende Phasen unterteilen:

  1. Prüfung der Berechtigung: Überprüfen, ob die Bedingungen wie Staatsangehörigkeit eines Ehepartners, Alter der Ehefrau und Diagnose der Unfruchtbarkeit den aktuellen Programmregelungen entsprechen.
  2. Auswahl einer vertraglichen Einrichtung und Arztbesuch: Die Diagnose und Behandlung der Unfruchtbarkeit müssen in einer vom Gesundheitsministerium bekannt gegebenen „Vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion“ erfolgen, damit die Förderung anwendbar ist.
  3. Durchführung der Diagnose und Bewertung der Unfruchtbarkeit: Der Arzt der vertraglichen Einrichtung führt die erforderlichen Untersuchungen und Diagnosen durch und stellt entsprechende Nachweise aus.
  4. Durchführung der IVF-Behandlung: Die Behandlung erfolgt nach dem Plan des Arztes, einschließlich Eizellentnahme, Befruchtung, Embryotransfer usw.
  5. Antrag und Abrechnung durch die Einrichtung: Nach der Behandlung werden die erforderlichen Unterlagen gemäß den Vorschriften eingereicht; die Förderung wird in der Regel direkt an die vertragliche Einrichtung ausgezahlt, und die Patientin zahlt die Differenz nach Abzug der Förderung.

Die genauen Schritte, der berechtigte Personenkreis und die Auszahlungsmethode richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums und den Erläuterungen der vertraglichen Einrichtung; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.

Welche Unterlagen werden in der Regel für den Antrag auf IVF-Förderung benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Einrichtung leicht variieren. Im Folgenden finden Sie eine Liste der üblichen Unterlagen; es wird empfohlen, vorab bei der vertraglichen Einrichtung oder der Gesundheitsbehörde die aktuelle Version zu erfragen:

  • Ausweise beider Ehepartner: Personalausweise zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit und Identität.
  • Heirats- und Meldebescheinigung: Nachweis der rechtmäßigen Ehe (z. B. Meldedaten).
  • Diagnosebescheinigung der Unfruchtbarkeit: Ausgestellt vom Arzt der vertraglichen Einrichtung.
  • Einwilligungserklärungen: Von beiden Ehepartnern unterzeichnete Einwilligungsdokumente.
  • Behandlungs- und Kostenbelege: Nachweise über die Behandlung und Zahlungsbelege für die Abrechnung.
  • Vollmacht (falls zutreffend): Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich.

Da der Antrag in der Regel von der Behandlungseinrichtung unterstützt wird, wird empfohlen, bereits beim ersten Besuch oder vor Beginn der Behandlung den zuständigen Ansprechpartner der Einrichtung zu fragen, um die Liste der Unterlagen und den Zeitplan zu bestätigen und spätere Nachreichungen zu vermeiden.

Die Unterlagen richten sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums und den Erläuterungen der Behandlungseinrichtung; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.

Wie kann ich überprüfen, ob eine Einrichtung eine „Vertragliche Einrichtung für die Förderung“ ist?

Die staatliche Förderung gilt nur, wenn die Behandlung in einer „Vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion“ erfolgt. Daher ist es wichtig, den Vertragsstatus der Einrichtung zu überprüfen. Dies kann auf folgende Weise erfolgen:

  1. Überprüfung der Liste der Gesundheitsbehörde: Die Liste der vertraglichen Einrichtungen wird von der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums veröffentlicht; auf deren Website kann überprüft werden, ob die Einrichtung aufgeführt ist.
  2. Direkte Nachfrage bei der Einrichtung: Fragen Sie, ob die Einrichtung eine vertragliche Einrichtung des aktuellen Förderprogramms ist, und lassen Sie sich die Abrechnungsmethode erläutern.
  3. Unterscheidung zwischen „Genehmigung“ und „Vertrag“: Eine Einrichtung auf der „Genehmigungsliste“ bedeutet, dass sie assistierte Reproduktion legal durchführen darf; für die Beantragung der Förderung muss sie jedoch eine „Vertragliche Einrichtung für die Förderung“ sein; die beiden Listen haben unterschiedliche Bedeutungen.

Auf dieser Website wird auf der Einrichtungsseite angegeben, ob sie in der Vertragsliste aufgeführt ist; dies dient nur als Referenz, nicht als Bestätigung oder Bewertung; maßgeblich ist die aktuelle offizielle Liste. Weitere Informationen zur Überprüfung der Legalität und des Vertragsstatus finden Sie auf den Seiten „Offizielle Überprüfung“ und „Genehmigungen und Lizenzen“ dieser Website.

Der Vertragsstatus richtet sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.

Können die zusätzlichen Förderungen der lokalen Regierungen und die zentrale IVF-Förderung gleichzeitig genutzt werden?

In Taiwan basiert die IVF-Förderung hauptsächlich auf dem zentralen Programm der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums; einige Städte und Landkreise haben zusätzliche lokale Förderungen oder Zuschüsse für Geburten oder assistierte Reproduktion eingerichtet. Da die zuständigen Behörden unterschiedlich sind, muss je nach Programmregelung geprüft werden, ob beide gleichzeitig anwendbar sind und wie Doppelzahlungen für dieselben Kosten vermieden werden können:

  • Zentrales Programm: Durchgeführt von der Gesundheitsbehörde, gestaffelte Förderung für IVF-Behandlungen von berechtigten unfruchtbaren Paaren.
  • Lokale Zusatzförderung: Einige Stadt- und Kreisgesundheitsämter oder andere Behörden haben eigene Programme; die Voraussetzungen (z. B. Mindestaufenthaltsdauer), Beträge und anwendbaren Behandlungen variieren je nach Region.
  • Kombinierbarkeit: Die Programme legen in der Regel fest, ob sie mit anderen Förderungen kombiniert werden können; es wird empfohlen, dies bei der Gesundheitsbehörde und dem örtlichen Gesundheitsamt zu erfragen und die entsprechenden Belege für die getrennte Beantragung aufzubewahren.

Darüber hinaus werden Förderungen für das Einfrieren von Eizellen (Eizellkryokonservierung) meist von lokalen Regierungen durchgeführt und sind ein anderes System als die zentrale IVF-Förderung; sie können getrennt recherchiert werden; siehe die Seite „Förderung für Eizellkryokonservierung“ dieser Website.

Die Voraussetzungen, Beträge und Kombinationsregelungen der einzelnen Programme richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums und der jeweiligen Stadt- und Kreisregierungen; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.

Wie ist die Förderungsobergrenze des IVF-Förderprogramms 3.0 gestaffelt? (nach Alter und Antragsreihenfolge)

Das aktuelle „Förderprogramm 3.0 für IVF bei Unfruchtbarkeit“ staffelt die Zahlungen nach dem „Alter der Ehefrau bei erstmaligem Antrag für diese Schwangerschaft“ und der „Antragsreihenfolge“ und legt je nach tatsächlich durchgeführtem Behandlungsabschnitt (Eizellentnahme bis Embryotransfer / nur Eizellentnahme / nur Embryotransfer) unterschiedliche Obergrenzen fest. Die folgende Tabelle ist eine neutrale Zusammenstellung, die nur dem Verständnis der Staffelungsstruktur dient und keine individuellen Beträge zusichert.

BerechtigteAntragsreihenfolgeEizellentnahme bis EmbryotransferNur EizellentnahmeNur Embryotransfer
Ehefrau unter 39 Jahren1. Antrag150.000 NT$100.000 NT$50.000 NT$
2. und 3. Antrag100.000 NT$60.000 NT$40.000 NT$
4. bis 6. Antrag60.000 NT$40.000 NT$20.000 NT$
Ehefrau 39 bis unter 45 Jahren1. Antrag130.000 NT$70.000 NT$50.000 NT$
2. und 3. Antrag80.000 NT$40.000 NT$40.000 NT$
Haushalte mit niedrigem Einkommen / mittlerem EinkommenJeder AntragObergrenze 150.000 NT$ pro Antrag (unabhängig von der Reihenfolge)

Es gibt zwei weitere altersbezogene Regelungen: Die Anzahl der möglichen Anträge richtet sich nach dem Alter der Ehefrau „bei erstmaligem Antrag für diese Schwangerschaft“; unter 40 Jahren maximal 6 Anträge pro Schwangerschaft, 40 bis unter 45 Jahren maximal 3 Anträge; die Anzahl der transferierten Embryonen beträgt bei Ehefrauen unter 38 Jahren maximal 1 Embryo pro Transfer, bei 38 bis unter 45 Jahren maximal 2 Embryonen pro Transfer. Alle Beträge sind Obergrenzen und werden nach tatsächlichem Aufwand erstattet.

Die obigen Beträge, Anzahlen und Embryonenzahlen richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung des „Förderprogramms 3.0 für IVF bei Unfruchtbarkeit“ der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung, keine medizinische Beratung.

Erster Schritt heute: Wie beantrage ich eine Förderung?

Es ist zuverlässiger, den Antrag in sofort umsetzbare Schritte zu unterteilen, als sich auf das Gedächtnis zu verlassen:

  1. Berechtigung und Stufen prüfen: Rufen Sie den speziellen Bereich für IVF-Förderung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums auf und vergleichen Sie anhand Ihres Alters und der Antragsreihenfolge die Förderungsobergrenze und die Zielgruppe.
  2. Dokumente vorbereiten: Halten Sie zunächst Identitäts- und Ehenachweise, ärztliche Diagnosen usw. bereit (siehe obiger Dokumentenabschnitt).
  3. Vertragseinrichtung bestätigen: Ob die medizinische Einrichtung eine Vertragseinrichtung für die Förderung ist, beeinflusst die Antragsmethode. Fragen Sie bei Ihrem nächsten Besuch direkt nach (siehe obiger Abschnitt).

Eine Sache, die Sie heute tun können: Rufen Sie den Förderbereich der Gesundheitsbehörde auf, ermitteln Sie Ihre Förderungsobergrenze, um einen Überblick zu haben, und erstellen Sie eine Liste der vorzubereitenden Dokumente. Die tatsächliche Berechtigung und der Betrag richten sich nach der offiziellen Bekanntmachung der zuständigen Behörde.

Dieser Abschnitt enthält neutrale Informationszusammenstellung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Bestimmungen richten sich nach der neuesten Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist berechtigt, die IVF-Förderung zu beantragen?

Gefördert werden Paare, bei denen ein Ehepartner die taiwanesische Staatsangehörigkeit besitzt, die Ehefrau unter 45 Jahre alt ist, eine Diagnose der Unfruchtbarkeit vorliegt und eine IVF-Behandlung benötigt wird. Das Programm 3.0 hat die Einkommensgrenze aufgehoben und auf allgemeine unfruchtbare Paare ausgeweitet. Die genauen Voraussetzungen, das Alter und die Anzahl der Anträge richten sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde.

Muss die Behandlung zwingend in einer vertraglichen Einrichtung erfolgen, um die Förderung zu beantragen?

Ja. Die Förderung setzt eine Behandlung in einer vom Gesundheitsministerium bekannt gegebenen „Vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion“ voraus. Auf dieser Website wird auf der Einrichtungsseite angegeben, ob sie in der Vertragsliste aufgeführt ist; dies dient nur als Referenz, maßgeblich ist die offizielle Liste.

Wie werden die Förderbeträge und die Anzahl der Anträge berechnet?

Gemäß dem Förderprogramm 3.0 für IVF bei Unfruchtbarkeit richten sich die Beträge nach dem Alter der Ehefrau und der Art der Behandlung: Bei erstmaligem Antrag und Ehefrau unter 39 Jahren beträgt die Obergrenze für Eizellentnahme bis Embryotransfer 150.000 NT$, nur Eizellentnahme 100.000 NT$, nur Embryotransfer 50.000 NT$; für den 2. und 3. Antrag derselben Schwangerschaft 100.000, 60.000, 40.000 NT$. Für Ehefrauen von 39 bis unter 45 Jahren beim ersten Antrag 130.000 bis 50.000 NT$ (je nach Behandlungsart). Die Anzahl der möglichen Anträge beträgt bei Ehefrauen unter 40 Jahren maximal 6, bei 40 bis unter 45 Jahren maximal 3. Die Einkommensgrenze wurde aufgehoben; allgemeine unfruchtbare Paare können den Antrag stellen. Die tatsächlichen Beträge und die Anzahl der möglichen Anträge richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde.

Warum unterscheiden sich die Förderbeträge für „Eizellentnahme bis Embryotransfer“, „nur Eizellentnahme“ und „nur Embryotransfer“?

Das Programm 3.0 staffelt die Zahlungen nach dem tatsächlich durchgeführten Behandlungsabschnitt: Die Obergrenze für die vollständige Durchführung von der Eizellentnahme bis zum Embryotransfer ist höher, während nur die Eizellentnahme (z. B. für einen späteren Transfer) oder nur der Embryotransfer (z. B. mit zuvor kryokonservierten Embryonen) niedriger ist. Am Beispiel eines erstmaligen Antrags einer Ehefrau unter 39 Jahren betragen die drei Kategorien 150.000, 100.000 und 50.000 NT$. Die Einstufung und Abrechnung der einzelnen Kategorien richten sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde und den Abrechnungserläuterungen der vertraglichen Einrichtung; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.

Gibt es im Förderprogramm Vorschriften zur Anzahl der transferierten Embryonen?

Gemäß dem aktuellen Förderprogramm 3.0 für IVF bei Unfruchtbarkeit (gültig ab 1. April 2026) dürfen bei Ehefrauen unter 38 Jahren maximal 1 Embryo pro Transfer und bei 38 bis unter 45 Jahren maximal 2 Embryonen pro Transfer transferiert werden (im Vergleich zur vorherigen Regelung gesenkt, um das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften zu verringern). Dies ist eine Regelung des Förderprogramms; die tatsächliche Transfermethode muss vom Arzt je nach individuellem Fall beurteilt werden und den Bestimmungen des „Gesetzes zur assistierten Reproduktion“ entsprechen. Die genauen Regelungen richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung, keine medizinische Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen dem Förderprogramm 3.0 für IVF bei Unfruchtbarkeit und dem alten Programm?

Das Programm 3.0 erhöht die Obergrenze für den ersten Antrag von ursprünglich 100.000 NT$ auf 150.000 NT$ (bei Ehefrau unter 39 Jahren), hebt die Einkommensgrenze (niedriges/mittleres Einkommen) auf und weitet die Förderung auf allgemeine unfruchtbare Paare aus, und passt die Regelungen zur Anzahl der transferierten Embryonen an. Das genaue Inkrafttreten und der Anwendungsbereich richten sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde.

Wie beantrage ich die Förderung?

In der Regel unterstützt die Behandlungseinrichtung den Antrag und die Abrechnung nach der Behandlung gemäß den Vorschriften. Die Antragsunterlagen und der Ablauf richten sich nach den Regelungen der Gesundheitsbehörde und den Erläuterungen der Behandlungseinrichtung.

Welche Untersuchungen müssen vor der Beantragung der Förderung durchgeführt werden?

Es müssen die relevanten diagnostischen Untersuchungen zur Unfruchtbarkeit durchgeführt werden (z. B. Beurteilung der Eierstockfunktion, Samenanalyse usw.), und der Arzt der vertraglichen Einrichtung muss nach der Beurteilung entsprechende Nachweise ausstellen. Die genauen Untersuchungen variieren je nach Einrichtung.

Wird der Förderbetrag direkt an den Antragsteller oder an die medizinische Einrichtung ausgezahlt?

Der Förderbetrag wird in der Regel direkt an die vertragliche medizinische Einrichtung ausgezahlt; der Antragsteller zahlt die Differenz nach Abzug der Förderung. Der tatsächliche Ablauf richtet sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums und den Erläuterungen der Einrichtung.

Kann ich die Förderung erneut beantragen, wenn die erste Behandlung nicht erfolgreich war?

Gemäß dem aktuellen Programm 3.0 gibt es für allgemeine unfruchtbare Paare eine Obergrenze für die Anzahl der Anträge pro Schwangerschaft; die Förderbeträge für den ersten, zweiten und dritten Antrag sind unterschiedlich. Jeder Antrag muss die Voraussetzungen erfüllen und die Unterlagen erneut eingereicht werden; Einzelheiten richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde.

Nach welchen Kriterien werden die vertraglichen Einrichtungen für assistierte Reproduktion ausgewählt?

Die vertraglichen Einrichtungen müssen vom Gesundheitsministerium genehmigte Einrichtungen für assistierte Reproduktion sein und die entsprechenden Vertragsverfahren abgeschlossen haben. Die Liste kann auf der Website der Gesundheitsbehörde eingesehen werden; diese Website kennzeichnet den Vertragsstatus auf der Grundlage der offiziellen Liste, maßgeblich ist die aktuelle offizielle Bekanntmachung.

Müssen bei der Beantragung der Förderung beide Ehepartner Unterlagen einreichen?

Für den Antrag sind in der Regel die Ausweise beider Ehepartner, Meldedaten und Einwilligungserklärungen erforderlich; bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht beizufügen. Die genaue Liste der Unterlagen richten sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde und den Erläuterungen der Behandlungseinrichtung.

Unterscheidet sich der Förderbetrag je nach Behandlungsposten?

Die Förderung ist nach der Antragsreihenfolge (erster/zweiter und dritter Antrag) und dem Alter der Ehefrau gestaffelt und umfasst die In-vitro-Fertilisation (IVF) als Förderbereich. Die genauen Beträge und anwendbaren Posten richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.

Nach einer erfolgreichen Schwangerschaft und Geburt: Gibt es neben der IVF-Förderung noch andere staatliche Leistungen, die beantragt werden können?

Ja. Die IVF-Förderung ist eine Kostenförderung für die Behandlung, die vom Gesundheitsministerium (Abteilung für nationale Gesundheit) durchgeführt wird. Nach der tatsächlichen Geburt können Personen, die in der Arbeitsversicherung oder der Nationalen Rentenversicherung versichert sind, gemäß den Vorschriften beim Arbeitsministerium (Bundesamt für Arbeitsversicherung) eine Mutterschaftsleistung beantragen (eine einmalige Barzahlung, unabhängig davon, ob die Schwangerschaft durch IVF erfolgte). Die beiden Leistungen unterscheiden sich in der zuständigen Behörde, der Art und dem Zeitpunkt der Beantragung und können separat beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Mutterschaftsleistung“ dieser Website.

Weiterführende Referenzen (offizielle Datenquellen)

· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen, nicht als medizinische Beratung und stellen keine Behandlungszusage dar. Maßgeblich sind die offiziellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und die Erläuterungen qualifizierter Ärzte.