Wie beantrage ich die staatliche Förderung für IVF?
Die staatliche IVF-Subvention wird von der Gesundheitsförderungsverwaltung des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt durchgeführt (IVF-Subventionsprogramm 3.0 bei Unfruchtbarkeit): Mindestens ein Ehepartner muss die taiwanische Staatsangehörigkeit besitzen, die Ehefrau muss unter 45 Jahre alt und als unfruchtbar diagnostiziert sein. Zunächst muss eine „vertraglich gebundene Einrichtung für assistierte Reproduktion“ dabei helfen, die Prüfung der Zuschussberechtigung zu bestehen und eine Zuschussmitteilung zu erhalten; erst dann darf während des genehmigten Zeitraums mit der Behandlung begonnen werden. Nach Abschluss prüft die Gesundheitsförderungsverwaltung den Antrag und überweist den Zuschuss an das antragstellende Ehepaar. Ab dem 1. September 2026 beträgt für Ehefrauen unter 40 Jahren bei derselben Schwangerschaft für den 1. bis 3. Versuch „von der Eizellentnahme bis zur Implantation“ der Höchstbetrag jeweils NT$150.000; für Frauen von 40 bis unter 45 Jahren jeweils NT$130.000. Weitere Behandlungsarten, Versuchszahlen und Übergangsregelungen finden sich unten; maßgeblich sind stets die neuesten Bekanntmachungen der Gesundheitsförderungsverwaltung (Beratungstelefon: 02-2558-0900; Leserinnen und Leser im Ausland richten sich bitte nach den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden vor Ort).
Welche Schritte umfasst der vollständige Antragsprozess für die IVF-Förderung?
Nach dem aktuellen „IVF-Zuschussprogramm 3.0 bei Unfruchtbarkeit“ erfolgt die Förderung in der Reihenfolge „zuerst die Eignungsprüfung bestehen, den Zuschussbescheid erhalten und erst dann mit der Behandlung beginnen“ und muss in einer von der Gesundheitsförderungsverwaltung (HPA) des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt vertraglich gebundenen Einrichtung für assistierte Reproduktion durchgeführt werden:
- Eignung bestätigen: Mindestens einer der Ehepartner muss die taiwanische Staatsangehörigkeit besitzen und die Eheschließung in Taiwan registriert sein, die Ehefrau muss unter 45 Jahre alt sein und ärztlich als unfruchtbar diagnostiziert worden sein und eine IVF-Behandlung benötigen.
- Eignungsprüfung bei einer Vertragseinrichtung durchführen: Nach Prüfung der Identität und Diagnose des Ehepaares trägt die Einrichtung das Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung im System der HPA ein; beide Ehepartner unterzeichnen eine Erklärung (in Papierform oder per elektronischer Signatur im System).
- Erst nach Erhalt des Zuschussbescheids mit der Behandlung beginnen: Nach bestandener Prüfung und Erhalt des Zuschussbescheids darf die Behandlung nur innerhalb des genehmigten Behandlungszeitraums (innerhalb von 1 Jahr ab dem Datum des Antrags auf Eignungsprüfung) durchgeführt werden; wer innerhalb dieses Zeitraums nicht mit der Behandlung beginnt, muss die Eignungsprüfung erneut durchführen.
- IVF-Behandlung erhalten: Nach ärztlicher Planung werden die Phasen Ovulationsinduktion, Eizellentnahme, Befruchtung, Embryokultur und Embryotransfer durchgeführt.
- Zuschuss zu den medizinischen Kosten beantragen: Nach Abschluss der Behandlung hilft die Einrichtung beim Eintragen des Antragsformulars für medizinische Kosten; nach Prüfung und Genehmigung durch die HPA wird der Betrag an die antragstellende Person überwiesen. Ist der bewilligte Betrag niedriger als der beantragte Betrag, wird eine gesonderte Mitteilung versandt; die antragstellende Person kann innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung schriftlich eine Überprüfung beantragen.
Die vorstehende Zusammenfassung der Antragsmodalitäten und des Verfahrens basiert auf der von der HPA am 17. August 2026 bekannt gegebenen Änderung des „IVF-Zuschussprogramms 3.0 bei Unfruchtbarkeit“; maßgeblich sind die neuesten Bekanntmachungen der HPA und die Erläuterungen der Vertragseinrichtungen. Diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.
Welche Unterlagen werden in der Regel für den Antrag auf IVF-Förderung benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Einrichtung leicht variieren. Im Folgenden finden Sie eine Liste der üblichen Unterlagen; es wird empfohlen, vorab bei der vertraglichen Einrichtung oder der Gesundheitsbehörde die aktuelle Version zu erfragen:
- Ausweise beider Ehepartner: Personalausweise zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit und Identität.
- Heirats- und Meldebescheinigung: Nachweis der rechtmäßigen Ehe (z. B. Meldedaten).
- Diagnosebescheinigung der Unfruchtbarkeit: Ausgestellt vom Arzt der vertraglichen Einrichtung.
- Einwilligungserklärungen: Von beiden Ehepartnern unterzeichnete Einwilligungsdokumente.
- Behandlungs- und Kostenbelege: Nachweise über die Behandlung und Zahlungsbelege für die Abrechnung.
- Vollmacht (falls zutreffend): Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich.
Da der Antrag in der Regel von der Behandlungseinrichtung unterstützt wird, wird empfohlen, bereits beim ersten Besuch oder vor Beginn der Behandlung den zuständigen Ansprechpartner der Einrichtung zu fragen, um die Liste der Unterlagen und den Zeitplan zu bestätigen und spätere Nachreichungen zu vermeiden.
Die Unterlagen richten sich nach der Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums und den Erläuterungen der Behandlungseinrichtung; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.
Wie kann ich überprüfen, ob eine Einrichtung eine „Vertragliche Einrichtung für die Förderung“ ist?
Die staatliche Förderung gilt nur, wenn die Behandlung in einer „Vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion“ erfolgt. Daher ist es wichtig, den Vertragsstatus der Einrichtung zu überprüfen. Dies kann auf folgende Weise erfolgen:
- Überprüfung der Liste der Gesundheitsbehörde: Die Liste der vertraglichen Einrichtungen wird von der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums veröffentlicht; auf deren Website kann überprüft werden, ob die Einrichtung aufgeführt ist.
- Direkte Nachfrage bei der Einrichtung: Fragen Sie, ob die Einrichtung eine vertragliche Einrichtung des aktuellen Förderprogramms ist, und lassen Sie sich die Abrechnungsmethode erläutern.
- Unterscheidung zwischen „Genehmigung“ und „Vertrag“: Eine Einrichtung auf der „Genehmigungsliste“ bedeutet, dass sie assistierte Reproduktion legal durchführen darf; für die Beantragung der Förderung muss sie jedoch eine „Vertragliche Einrichtung für die Förderung“ sein; die beiden Listen haben unterschiedliche Bedeutungen.
Auf dieser Website wird auf der Einrichtungsseite angegeben, ob sie in der Vertragsliste aufgeführt ist; dies dient nur als Referenz, nicht als Bestätigung oder Bewertung; maßgeblich ist die aktuelle offizielle Liste. Weitere Informationen zur Überprüfung der Legalität und des Vertragsstatus finden Sie auf den Seiten „Offizielle Überprüfung“ und „Genehmigungen und Lizenzen“ dieser Website.
Der Vertragsstatus richtet sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.
Können die zusätzlichen Förderungen der lokalen Regierungen und die zentrale IVF-Förderung gleichzeitig genutzt werden?
In Taiwan basiert die IVF-Förderung hauptsächlich auf dem zentralen Programm der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums; einige Städte und Landkreise haben zusätzliche lokale Förderungen oder Zuschüsse für Geburten oder assistierte Reproduktion eingerichtet. Da die zuständigen Behörden unterschiedlich sind, muss je nach Programmregelung geprüft werden, ob beide gleichzeitig anwendbar sind und wie Doppelzahlungen für dieselben Kosten vermieden werden können:
- Zentrales Programm: Durchgeführt von der Gesundheitsbehörde, gestaffelte Förderung für IVF-Behandlungen von berechtigten unfruchtbaren Paaren.
- Lokale Zusatzförderung: Einige Stadt- und Kreisgesundheitsämter oder andere Behörden haben eigene Programme; die Voraussetzungen (z. B. Mindestaufenthaltsdauer), Beträge und anwendbaren Behandlungen variieren je nach Region.
- Kombinierbarkeit: Die Programme legen in der Regel fest, ob sie mit anderen Förderungen kombiniert werden können; es wird empfohlen, dies bei der Gesundheitsbehörde und dem örtlichen Gesundheitsamt zu erfragen und die entsprechenden Belege für die getrennte Beantragung aufzubewahren.
Darüber hinaus werden Förderungen für das Einfrieren von Eizellen (Eizellkryokonservierung) meist von lokalen Regierungen durchgeführt und sind ein anderes System als die zentrale IVF-Förderung; sie können getrennt recherchiert werden; siehe die Seite „Förderung für Eizellkryokonservierung“ dieser Website.
Die Voraussetzungen, Beträge und Kombinationsregelungen der einzelnen Programme richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums und der jeweiligen Stadt- und Kreisregierungen; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.
Wie ist die Förderobergrenze des IVF-Subventionsprogramms 3.0 gestaffelt? (Ab dem 1. September 2026, nach Alter und Antragsreihenfolge)
Das derzeitige „IVF-Zuschussprogramm 3.0" gewährt gestaffelte Zahlungen nach dem „Alter der Ehefrau bei der ersten Antragstellung pro Schwangerschaft" und der „Antragsreihenfolge" und sieht je nach tatsächlich abgeschlossenem Behandlungsabschnitt (Eizellentnahme bis Implantation / nur Eizellentnahme / nur Implantation) unterschiedliche Obergrenzen vor. Die HPA (Health Promotion Administration) hat am 17. August 2026 eine Änderung bekannt gegeben: Für Anträge auf Prüfung der Anspruchsberechtigung, die ab dem 1. September 2026 (einschließlich) gestellt werden, wird bei derselben Schwangerschaft die Obergrenze für den 2. und 3. Antrag „Eizellentnahme bis Implantation" von NT$100.000 auf NT$150.000 (Ehefrau unter 40 Jahre) und von NT$80.000 auf NT$130.000 (40 bis unter 45 Jahre) angehoben; die Altersgrenze zwischen den Betragsstufen richtet sich ebenfalls nach 40 Jahren. Die folgende Tabelle fasst die Zuschussbeträge gemäß der bekannt gegebenen Programmtabelle zusammen; sie dient nur dem Verständnis der Stufenstruktur und ist keine Zusage für individuelle Beträge.
| Zielgruppe | Antragsreihenfolge | Eizellentnahme bis Implantation | Nur Eizellentnahme | Nur Implantation |
|---|---|---|---|---|
| Ehefrau bei der ersten Antragstellung für diese Schwangerschaft unter 40 Jahre | 1. Antrag | NT$150.000 | NT$100.000 | NT$50.000 |
| 2. und 3. Antrag | NT$150.000 | NT$60.000 | NT$40.000 | |
| 4. bis 6. Antrag | NT$60.000 | NT$40.000 | NT$20.000 | |
| Ehefrau bei der ersten Antragstellung für diese Schwangerschaft 40 bis unter 45 Jahre | 1. Antrag | NT$130.000 | NT$70.000 | NT$50.000 |
| 2. und 3. Antrag | NT$130.000 | NT$40.000 | NT$40.000 | |
| Haushalte mit niedrigem Einkommen / Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen | Bei jedem Antrag | Obergrenze NT$150.000 pro Antrag (unabhängig von der Antragsreihenfolge) | ||
Es gibt zwei weitere altersbezogene Regelungen: Die Anzahl der möglichen Anträge richtet sich nach dem Alter der Ehefrau bei der „ersten Antragstellung" für jede Schwangerschaft; unter 40 Jahren sind bis zu 6 Anträge pro Schwangerschaft möglich, bei 40 bis unter 45 Jahren bis zu 3 Anträge (bei jedem Antrag muss die Ehefrau unter 45 Jahre alt sein). Die Anzahl der transferierten Embryonen richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Transfers: unter 38 Jahren höchstens 1 Embryo pro Transfer, bei 38 bis unter 45 Jahren höchstens 2 Embryonen pro Transfer. Die Beträge aller Stufen sind Obergrenzen; die Erstattung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Wer vor dem 1. September 2026 bereits einen Antrag für diese Schwangerschaft gestellt hat, für den gelten für die ab dem 1. September (einschließlich) gestellten Anträge die neuen Beträge; Anträge vor dem 1. September werden nach den bisherigen Regelungen bearbeitet.
Die oben genannten Beträge, Antragszahlen und Embryotransferzahlen richten sich nach der neuesten Bekanntmachung des „IVF-Zuschussprogramms 3.0" durch die HPA (Health Promotion Administration) des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt; diese Seite dient der neutralen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.
Erster Schritt heute: Wie beantrage ich eine Förderung?
Es ist zuverlässiger, den Antrag in sofort umsetzbare Schritte zu unterteilen, als sich auf das Gedächtnis zu verlassen:
- Berechtigung und Stufen prüfen: Rufen Sie den speziellen Bereich für IVF-Förderung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums auf und vergleichen Sie anhand Ihres Alters und der Antragsreihenfolge die Förderungsobergrenze und die Zielgruppe.
- Dokumente vorbereiten: Halten Sie zunächst Identitäts- und Ehenachweise, ärztliche Diagnosen usw. bereit (siehe obiger Dokumentenabschnitt).
- Vertragseinrichtung bestätigen: Ob die medizinische Einrichtung eine Vertragseinrichtung für die Förderung ist, beeinflusst die Antragsmethode. Fragen Sie bei Ihrem nächsten Besuch direkt nach (siehe obiger Abschnitt).
Eine Sache, die Sie heute tun können: Rufen Sie den Förderbereich der Gesundheitsbehörde auf, ermitteln Sie Ihre Förderungsobergrenze, um einen Überblick zu haben, und erstellen Sie eine Liste der vorzubereitenden Dokumente. Die tatsächliche Berechtigung und der Betrag richten sich nach der offiziellen Bekanntmachung der zuständigen Behörde.
Dieser Abschnitt enthält neutrale Informationszusammenstellung, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Alle Bestimmungen richten sich nach der neuesten Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde des Gesundheitsministeriums.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist berechtigt, die IVF-Förderung zu beantragen?
Förderberechtigt sind Ehepaare, bei denen mindestens ein Partner die taiwanische Staatsangehörigkeit besitzt, die Ehe in Taiwan amtlich registriert wurde, die Ehefrau unter 45 Jahre alt ist und bei denen ein Arzt einer Einrichtung für assistierte Reproduktion eine Unfruchtbarkeit diagnostiziert hat und eine IVF-Behandlung erforderlich ist. Seit dem IVF-Zuschussprogramm 2.0 (ab 1. Juli 2021) gilt keine Einkommensgrenze mehr; alle unfruchtbaren Ehepaare können einen Antrag stellen. Die genauen Voraussetzungen, Altersgrenzen und die Anzahl der Behandlungen richten sich nach den Bekanntmachungen der Gesundheitsförderungsverwaltung (Health Promotion Administration, HPA).
Muss die Behandlung zwingend in einer vertraglichen Einrichtung erfolgen, um die Förderung zu beantragen?
Ja. Die Förderung setzt eine Behandlung in einer vom Gesundheitsministerium bekannt gegebenen „Vertraglichen Einrichtung für assistierte Reproduktion“ voraus. Auf dieser Website wird auf der Einrichtungsseite angegeben, ob sie in der Vertragsliste aufgeführt ist; dies dient nur als Referenz, maßgeblich ist die offizielle Liste.
Wie werden die Förderbeträge und die Anzahl der Anträge berechnet?
Nach dem IVF-Zuschussprogramm 3.0 (von der Gesundheitsförderungsverwaltung am 17. August 2026 bekannt gegebene Änderung; gilt für Personen, die ab dem 1. September 2026 einen Antrag auf Berechtigungsprüfung stellen), richtet sich die Höhe nach dem Alter der Ehefrau zum Zeitpunkt des ersten Antrags für diese Schwangerschaft, der Antragsreihenfolge und der Art der Behandlung und ist gestaffelt. Ehefrau unter 40 Jahren: beim 1. Mal: Eizellenentnahme bis Embryotransfer NT$150.000, nur Eizellenentnahme NT$100.000, nur Embryotransfer NT$50.000; beim 2. und 3. Mal: NT$150.000, NT$60.000, NT$40.000; beim 4. bis 6. Mal: NT$60.000, NT$40.000, NT$20.000. 40 bis unter 45 Jahren: beim 1. Mal NT$130.000, NT$70.000, NT$50.000; beim 2. und 3. Mal NT$130.000, NT$40.000, NT$40.000. Die Anzahl der möglichen Anträge beträgt bei unter 40 Jahren höchstens 6 Mal für dieselbe Schwangerschaft und bei 40 bis unter 45 Jahren höchstens 3 Mal; für Haushalte mit niedrigem Einkommen und Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen beträgt die Obergrenze pro Mal NT$150.000. Alle vorstehenden Beträge sind Obergrenzen; die Erstattung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand; maßgeblich ist die neueste Bekanntmachung der Gesundheitsförderungsverwaltung.
Warum unterscheiden sich die Förderbeträge für „Eizellentnahme bis Embryotransfer“, „nur Eizellentnahme“ und „nur Embryotransfer“?
Das IVF-Subventionsprogramm 3.0 gewährt eine nach den tatsächlich durchgeführten Behandlungsphasen gestaffelte Zahlung: Die Zuschussobergrenze ist höher, wenn der vollständige Ablauf von der Eizellenentnahme bis zum Embryotransfer abgeschlossen wird; erfolgt nur eine Eizellenentnahme (weil aus bestimmten Gründen kein Transfer möglich ist) oder nur ein Transfer (z. B. unter Verwendung zuvor eingefrorener Embryonen), ist der Betrag niedriger. Ist die Ehefrau beispielsweise unter 40 Jahre alt, betragen bei derselben Schwangerschaft zum 1. Mal die drei Kategorien NT$150.000, NT$100.000 und NT$50.000; zum 2. und 3. Mal NT$150.000, NT$60.000 und NT$40.000. Für die Einstufung und Beantragung der einzelnen Kategorien sind die Bekanntmachungen der Health Promotion Administration (HPA) und die Erläuterungen der Vertragseinrichtungen maßgeblich; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.
Gibt es im Förderprogramm Vorschriften zur Anzahl der transferierten Embryonen?
Nach dem aktuellen IVF-Subsidy-3.0-Programm für In-vitro-Fertilisation bei Unfruchtbarkeit (seit dem 1. November 2025 umgesetzt) dürfen bei der behandelten Ehefrau, die jünger als 38 Jahre ist, pro Behandlung höchstens 1 Embryo transferiert werden; bei Frauen ab 38 bis unter 45 Jahren höchstens 2 Embryonen (maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt des Transfers; im Vergleich zur früheren Regelung abgesenkt, um das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften zu verringern). Dies sind die Vorgaben des Förderprogramms; die tatsächliche Transfermethode muss weiterhin von Ärztinnen und Ärzten anhand des individuellen Falls beurteilt werden und den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die assistierte Reproduktion entsprechen. Maßgeblich für die genauen Regelungen sind die neuesten Bekanntmachungen der Health Promotion Administration (HPA) des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt. Diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung und keine medizinische Beratung.
Worin unterscheidet sich das IVF-Zuschussprogramm 3.0 bei Unfruchtbarkeit vom alten Programm? Und was wurde 2026 erneut geändert?
Das IVF-Zuschussprogramm 3.0 wird seit dem 1. November 2025 umgesetzt. Je nach Alter der Ehefrau und Reihenfolge der Anträge werden die Zuschussbeträge erhöht (die Obergrenze für die erste Eizellentnahme bis zur Implantation pro Schwangerschaft wird von 100.000 NT$ im IVF-Zuschussprogramm 2.0 auf 150.000 NT$ angehoben; die Altersgrenze für die Betragsstufen liegt ab dem 1. September 2026 bei 40 Jahren), und bei der Geburt eines weiteren Kindes werden die Anzahl der Zuschüsse und die Beträge neu berechnet. Ab dem 1. April 2026 wird die Berechnung der Geburtenfolge geändert (wenn zwischen zwei Anträgen eine selbst finanzierte assistierte Reproduktion oder eine natürliche Empfängnis mit Geburt stattgefunden hat, kann dies nach Vorlage eines Nachweises als erster Vorgang für das nächste Kind gelten); ab dem 1. September 2026 werden die Obergrenzen für die zweite und dritte „Eizellentnahme bis zur Implantation“ derselben Schwangerschaft um jeweils weitere 50.000 NT$ erhöht (unter 40 Jahren 150.000 NT$, 40 bis unter 45 Jahren 130.000 NT$). Die Ausweitung des Adressatenkreises von Haushalten mit niedrigem Einkommen auf allgemeine unfruchtbare Paare war eine Änderung des IVF-Zuschussprogramms 2.0 (ab dem 1. Juli 2021). Die detaillierten Regelungen richten sich nach den Bekanntmachungen der Health Promotion Administration (HPA).
Die IVF-Subvention wird ab dem 1. September 2026 aufgestockt – gilt das auch für Personen, die bereits zuvor einen Antrag gestellt haben?
Gemäß der am 17. August 2026 von der Gesundheitsförderungsverwaltung (HPA) bekannt gegebenen Änderung der Anmerkungen zum IVF-Subsidy-3.0-Programm: Liegt der Tag des Erstantrags für diese Schwangerschaft am 1. September 2026 (einschließlich) oder danach, werden die Anzahl der Zuschüsse und die Höhe der einzelnen Zuschüsse nach dem Alter zum Zeitpunkt des Erstantrags für diese Schwangerschaft festgelegt; wurde vor dem 1. September bereits ein Zuschussantrag für diese Schwangerschaft gestellt, gilt für Behandlungen, die am 1. September (einschließlich) oder danach beantragt werden, für alle verbleibenden Antragsmöglichkeiten dieser Schwangerschaft die geänderte Höhe, und das Alter wird nach dem Zeitpunkt des ersten Antrags am 1. September (einschließlich) oder danach bestimmt; Anträge vor dem 1. September werden weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen bearbeitet. Für die Anwendung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Vertragseinrichtung oder an die Beratungshotline der HPA für Zuschüsse zur assistierten Reproduktion unter 02-2558-0900.
Wie beantrage ich die Förderung?
Nach dem IVF-Zuschussprogramm 3.0 gilt die Reihenfolge „erst Prüfung, dann Behandlung“: ① Vertragseinrichtungen für assistierte Reproduktion prüfen die Identität des Ehepaares und die Unfruchtbarkeitsdiagnose, tragen das Formular zur Prüfung der Zuschussberechtigung in das System der Health Promotion Administration (HPA) ein, und das Ehepaar unterzeichnet eine Erklärung; ② erst nach Erhalt des Zuschussbescheids darf die IVF-Behandlung innerhalb des genehmigten Behandlungszeitraums (innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Antragstellung auf Berechtigungsprüfung) durchgeführt werden; ③ nach Abschluss der Behandlung unterstützt die Einrichtung bei der Eingabe des Antragsformulars für medizinische Kosten; nach Prüfung und Genehmigung durch die HPA überweist diese den Betrag an die antragstellende Person. Behandlungen, die begonnen werden, bevor der Zuschussbescheid vorliegt, fallen nicht unter den Zuschuss. Einzelheiten des Ablaufs richten sich nach den Bekanntmachungen der HPA und den Erläuterungen der Vertragseinrichtungen.
Welche Untersuchungen müssen vor der Beantragung der Förderung durchgeführt werden?
Es müssen die relevanten diagnostischen Untersuchungen zur Unfruchtbarkeit durchgeführt werden (z. B. Beurteilung der Eierstockfunktion, Samenanalyse usw.), und der Arzt der vertraglichen Einrichtung muss nach der Beurteilung entsprechende Nachweise ausstellen. Die genauen Untersuchungen variieren je nach Einrichtung.
Wird der Förderbetrag direkt an den Antragsteller oder an die medizinische Einrichtung ausgezahlt?
Nach dem Antragsverfahren des IVF-Subventionsprogramms 3.0 überweist die Health Promotion Administration (HPA) den Betrag nach erfolgreicher Prüfung direkt an die Antragsteller (Ehepaar). Ist der bewilligte Betrag geringer als der beantragte Betrag, wird zusätzlich eine Mitteilung über den Zuschussbetrag versandt; der Antragsteller kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich eine Überprüfung beantragen. Wie die Behandlungskosten vorab zu zahlen sind, erfragen Sie bitte bei der Vertragseinrichtung, in der die Behandlung erfolgt.
Kann ich die Förderung erneut beantragen, wenn die erste Behandlung nicht erfolgreich war?
Ja. Nach dem aktuellen IVF-Zuschussprogramm 3.0 richtet sich die Anzahl der Anträge, die für dieselbe Schwangerschaft gestellt werden können, nach dem Alter der Ehefrau bei der ersten Antragstellung für diese Schwangerschaft (unter 40 Jahren höchstens 6 Mal, 40 bis unter 45 Jahren höchstens 3 Mal). Ab dem 1. September 2026 sind bei „Eizellentnahme bis Embryotransfer“ die Förderobergrenzen für die 2. und 3. Förderung dieselben wie für die 1. (unter 40 Jahren NT$150.000, 40 bis unter 45 Jahren NT$130.000); für die 4. bis 6. Förderung bei unter 40-Jährigen gilt NT$60.000. Bei ausschließlich Eizellentnahme oder ausschließlich Embryotransfer liegen die Beträge für die 2. und 3. Förderung niedriger als für die 1. Für jeden Antrag muss die Anspruchsberechtigung erneut geprüft werden; für Details ist die jeweils aktuelle Bekanntmachung der Nationalen Gesundheitsförderungsbehörde (HPA) maßgeblich.
Nach welchen Kriterien werden die vertraglichen Einrichtungen für assistierte Reproduktion ausgewählt?
Die vertraglichen Einrichtungen müssen vom Gesundheitsministerium genehmigte Einrichtungen für assistierte Reproduktion sein und die entsprechenden Vertragsverfahren abgeschlossen haben. Die Liste kann auf der Website der Gesundheitsbehörde eingesehen werden; diese Website kennzeichnet den Vertragsstatus auf der Grundlage der offiziellen Liste, maßgeblich ist die aktuelle offizielle Bekanntmachung.
Müssen bei der Beantragung der Förderung beide Ehepartner Unterlagen einreichen?
Gemäß dem 3.0-Programm sind die Originaldokumente und Kopien der Identitätsnachweise beider Ehepartner erforderlich (Haushalte mit geringem Einkommen oder niedrigem bis mittlerem Einkommen legen zusätzlich einen Nachweis vor; reguläre Ehepaare sind davon befreit), und beide Ehepartner müssen im Formular zur Überprüfung der Förderberechtigung eine Erklärung unterzeichnen (in Papierform oder per elektronischer Signatur im System); ist eine Person nicht anwesend, kann sie eine Vollmacht für die andere Person ausstellen, woraufhin die Vertragsinstitution nach videobasierter Bestätigung die Unterschrift durch die anwesende Person stellvertretend vornehmen lässt. Für die genauen Dokumente sind die Bekanntmachungen der HPA und die Erläuterungen der Vertragsinstitutionen maßgeblich.
Unterscheidet sich der Förderbetrag je nach Behandlungsposten?
Die Förderung ist nach der Antragsreihenfolge (erster/zweiter und dritter Antrag) und dem Alter der Ehefrau gestaffelt und umfasst die In-vitro-Fertilisation (IVF) als Förderbereich. Die genauen Beträge und anwendbaren Posten richten sich nach der aktuellen Bekanntmachung der Gesundheitsbehörde; diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung.
Nach einer erfolgreichen Schwangerschaft und Geburt: Gibt es neben der IVF-Förderung noch andere staatliche Leistungen, die beantragt werden können?
Ja. Die IVF-Förderung ist eine Kostenförderung für die Behandlung, die vom Gesundheitsministerium (Abteilung für nationale Gesundheit) durchgeführt wird. Nach der tatsächlichen Geburt können Personen, die in der Arbeitsversicherung oder der Nationalen Rentenversicherung versichert sind, gemäß den Vorschriften beim Arbeitsministerium (Bundesamt für Arbeitsversicherung) eine Mutterschaftsleistung beantragen (eine einmalige Barzahlung, unabhängig davon, ob die Schwangerschaft durch IVF erfolgte). Die beiden Leistungen unterscheiden sich in der zuständigen Behörde, der Art und dem Zeitpunkt der Beantragung und können separat beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Mutterschaftsleistung“ dieser Website.
Wenn bereits ein Kind geboren wurde, beginnt die Zählung bei der Beantragung der IVF-Förderung für das nächste Kind von neuem?
Gemäß der am 1. April 2026 in Kraft getretenen geänderten Bekanntmachung der Gesundheitsförderungsbehörde ist die Berechnung der Förderungsanzahl für spätere Geburten nicht auf diejenigen beschränkt, die durch die Förderung dieses Programms ein Kind geboren haben. Selbst wenn die vorherige Schwangerschaft natürlich oder durch selbstfinanzierte künstliche Befruchtung erfolgte, kann die Zählung bei der Beantragung der Förderung für das nächste Kind wieder von der ersten an beginnen. Allerdings müssen Belegdokumente (z. B. Geburts- oder Totgeburtsbescheinigung, Haushaltsregisterauszug usw.) zusammen mit den Anhängen eingescannt und im System hochgeladen werden. Die tatsächliche Anerkennung und die erforderlichen Dokumente richten sich nach der neuesten Bekanntmachung der Gesundheitsförderungsbehörde. Diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenfassung und keine medizinische oder rechtliche Beratung.
Wie viele Personen wurden bisher durch die IVF-Förderung bezuschusst?
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt (IVF-Zuschuss wird erneut aufgestockt) hatten bis Ende Juli 2026 mehr als 72.000 Ehepaare einen IVF-Zuschuss erhalten; die kumulierte Zuschusshöhe erreichte NT$8,9 Milliarden. Bei den Anträgen für das IVF-Subsidy-3.0-Programm entfielen 11,0 % auf ein zweites oder weiteres Kind (IVF-Subsidy-2.0-Programm: 4,1 %). Dies sind von der Regierung veröffentlichte Statistiken zur Umsetzung des Zuschusses und keine Daten zu Ergebnissen einzelner Einrichtungen oder Behandlungen.
Weiterführende Referenzen (offizielle Datenquellen)
- Gesundheitsförderungsamt des Gesundheits- und Sozialministeriums: Sonderseite zur „In-vitro-Fertilisation“ (Subventionsprogramm für Unfruchtbarkeit und IVF) ↗
- Erläuterungen des Gesundheitsförderungsamts des Gesundheits- und Sozialministeriums zum Antragsverfahren für das Programm „Subventionen für künstliche Reproduktionstechniken mittels In-vitro-Fertilisation (IVF)“ ↗
- Bekanntmachung des Gesundheitsförderungsamts des Gesundheits- und Sozialministeriums zur Änderung des „Programms zur Subventionierung von IVF bei Unfruchtbarkeit 3.0“ (in Kraft ab 1. April 2026, einschließlich Regelung zur Neuberechnung der Parität) ↗
- Die Gesundheitsförderungsverwaltung des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt gibt die Änderung des „IVF-Subventionsprogramms 3.0 bei Unfruchtbarkeit“ bekannt (Bekanntmachung vom 17. August 2026; ab dem 1. September 2026 werden die Subventionsbeträge für die 2. und 3. Inanspruchnahme erhöht). ↗
- Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt: IVF-Zuschuss wird weiter erhöht – Obergrenze für den 2. und 3. Behandlungszyklus steigt jeweils um NT$50.000 (gilt für Anträge ab dem 1. September) ↗
- „Liste der zur Durchführung künstlicher Fortpflanzung zugelassenen Einrichtungen“, veröffentlicht von der Gesundheitsbehörde des Ministeriums für Gesundheit und Soziales ↗
· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen, nicht als medizinische Beratung und stellen keine Behandlungszusage dar. Maßgeblich sind die offiziellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und die Erläuterungen qualifizierter Ärzte.
